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Adams-Prassl, Der Algorithmus im Personalmanagement, DRdA 2022, 195

ArtikelrundschauHuman ResourcesBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6821/21/2022 Heft 6821 v. 28.10.2022

Der Autor gibt eingangs einen Überblick über Fallstudien zum algorithmischen Management. Was in der Gig-Economy begann, hat sich bereits auf die ganze Arbeitswelt ausgeweitet. Algorithmisches Management kann bereits vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses beginnen: vom Reputationsscreening bis hin zur kompletten Automatisierung des Interviewprozesses. Neben den Gefahren, wie der Überwachung und Sammlung von Daten, kann der Nutzen eines KI-Systems im Einsatz für bestimmte Zwecke in begrenzten Kontexten, wie zB Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, gesehen werden. Neben Überlegungen aus diskriminierungs- und datenschutzrechtlicher Sicht erläutert der Autor den Vorschlag zur RL (EU) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, KOM(2021) 762, der vorsieht, dass Plattformen den Arbeitnehmern Informationen über automatisierte Überwachungs- und Entscheidungsfindungssysteme zur Verfügung stellen müssen, welche die Arbeitsbedingungen "erheblich beeinflussen". Es ist auch eine menschliche Überwachung der Auswirkungen solcher Systeme auf die Arbeitsbedingungen sowie eine menschliche Überprüfung und schriftliche Begründung für wichtige Entscheidungen, wie zB die Vergütung für geleistete Arbeit zu verweigern, vorgesehen. Die Vorschläge stützen sich auf Art 22 DSGVO, der einen begrenzteren, individuelleren Schutz vor automatisierter Entscheidungsfindung regelt.

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