KBGG: § 2 Abs 8 iVm § 2 Abs 1 Z 1
Die für das Kinderbetreuungsgeld erforderliche Anspruchsvoraussetzung des tatsächlichen Bezugs von Familienbeihilfe in eigener Person bei getrennt lebenden Eltern (§ 2 Abs 8 KBGG) ist auch dann erfüllt, wenn sich aufgrund einer der Familienbeihilfe vergleichbaren, höheren ausländischen Familienleistung (hier: Bezug der Schweizer Kinderzulage durch den von der Mutter getrennt lebenden Vater) die Ausgleichszahlung zur Familienbeihilfe nach der Differenzrechnung des § 4 Abs 2 und 3 FLAG mit Null bemisst und aus diesem Grund oder infolge der Anwendung der Antikumulierungsregel des Art 68 Abs 2 VO (EG) 883/2004 auch keine tatsächliche Auszahlung des Kinderabsetzbetrags (§ 33 Abs 3 EStG) stattfindet.