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Kündigungsschutz für Betriebsrat in ausgegliedertem Wiener Betrieb

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6818/9/2022 Heft 6818 v. 6.10.2022

ArbVG: § 33, § 36, §§ 120 ff

Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetz: § 1 Abs 1 Z 4

Ist ein Bediensteter der Gemeinde Wien dauerhaft der Bestattung Wien GmbH dienstzugewiesen, ist gemäß § 1 Abs 4 des Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetzes in seiner dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Stellung keine Änderung eingetreten und sind auf ihn die einschlägigen für Bedienstete der Gemeinde Wien geltenden dienstrechtlichen Bestimmungen anzuwenden.

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