ArbVG: § 117
OGH 27. 4. 2022, 9 ObA 40/22f
Gemäß § 117 Abs 1 ArbVG ist den freigestellten Betriebsratsmitgliedern das Entgelt fortzuzahlen. Die Höhe dieses Entgelts richtet sich danach, was das BR-Mitglied verdient hätte, wenn es
ArbVG: § 117
OGH 27. 4. 2022, 9 ObA 40/22f
Gemäß § 117 Abs 1 ArbVG ist den freigestellten Betriebsratsmitgliedern das Entgelt fortzuzahlen. Die Höhe dieses Entgelts richtet sich danach, was das BR-Mitglied verdient hätte, wenn es