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Neufestsetzung von Lehrlingseinkommen

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6818/1/2022 Heft 6818 v. 6.10.2022

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingseinkommen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2022 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Fitnessbetreuung: Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 596,70, im 2. Lehrjahr € 761,10 und im 3. Lehrjahr € 1.069,50. (BGBl II 2022/360)

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