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Dolmetscherin aus Ungarn - Betriebsstätte in Österreich?

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6817/13/2022 Heft 6817 v. 29.9.2022

DBA-Ungarn: Art 5, Art 14

OECD-MA: Art 5 Abs 1, Art 14

Gemäß Art 14 DBA-Ungarn dürfen Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit ähnlicher Art bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass die Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat regelmäßig über eine feste Einrichtung verfügt. Der Begriff der "festen Einrichtung" iSd Art 14 DBA-Ungarn ist mit dem Begriff der - als Anknüpfungspunkt für die Zuteilung von Unternehmensgewinnen dienenden - "Betriebsstätte" inhaltsgleich und im selben Sinne auszulegen.

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