Der Altersteilzeit kommt in der Praxis immer größere Bedeutung zu. So gab es im Jahr 2021 durchschnittlich rund 38.000 Leistungsbezieher.1 Grundsätzlich ist dabei zwischen zwei Modellen zu unterscheiden - kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung und geblockte Altersteilzeit. Vor allem die geblockte Altersteilzeit wirft in besonders vielen Bereichen Auslegungs- und Anwendungsfragen auf. Dies betrifft auch die rechtliche Qualifikation von Entgeltansprüchen im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. Die sich daraus ergebenden Fragen sowie die in Betracht kommenden Fallkonstellationen werden in diesem Beitrag näher dargestellt.