Aufwendungen für die Zukunftssicherung sind Ausgaben des Dienstgebers für Versicherungs- bzw Versorgungseinrichtungen (zB Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung). Sie dienen dazu, den Dienstnehmer oder ihm nahestehende Personen im Falle von Krankheit, Invalidität, Alter oder Tod abzusichern. Wie diese Ausgaben beitragsrechtlich zu behandeln sind, darüber informiert die ÖGK in ihrem aktuellen Newsletter Nr 11/September 2022.