Seit Jahren versuchen Arbeitgeber und Personalverantwortliche, ihre Arbeitsabläufe in Richtung eines "papierlosen Büros" umzustellen. Zur Gänze wird dies wohl nie gelingen, zahlreiche Informationen und Dokumentationen können aber sehr wohl auch nur mehr elektronisch erfasst, versendet und gespeichert werden. Insofern ist es bemerkenswert, dass der deutsche Gesetzgeber in einem alle Arbeitgeber betreffenden Punkt einen Schritt rückwärts gemacht hat und seit 1. 8. 2022 verlangt, dass das deutsche Pendant zum österreichischen Dienstzettel verpflichtend schriftlich und in physischer Form auszustellen ist. Da diese Neuerung auch für alle österreichischen Arbeitgeber mit Mitarbeitern in Deutschland gilt, werden im Folgenden die wichtigsten Punkte dargestellt.