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Anhebung der SV-Verzugszinsen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6816/2/2022 Heft 6816 v. 22.9.2022

Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Belastungen von Unternehmen durch die Corona-Pandemie wurden die Verzugszinsen für rückständige SV-Beiträge ab 1. 7. 2021 vorübergehend um 2 % reduziert (siehe ARD 6730/13/2021 und ARD 6741/2/2021). Diese Maßnahme läuft nun mit 30. 9. 2022 aus, sodass die gesetzlichen Verzugszinsen ab 1. 10. 2022 (bis Jahresende) wieder 3,38 % betragen.

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