Mit 30. 6. 2022 endete ein Großteil der Erleichterungen zB für grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze, die während der COVID-19-Pandemie eingeführt wurden. Die Autoren informieren über die Auswirkungen für Grenzgänger, Personen, die das spezielle coronabedingte Besteuerungswahlrecht zwischen Österreich und Deutschland beanspruchen haben, sowie Kurzarbeitsunterstützungen. Nach den DBA mit Deutschland, Italien und Liechtenstein verbleibt das Besteuerungsrecht an den Dienstnehmer-Einkünften im Ansässigkeitsstaat der Dienstnehmer, wenn diese abkommensrechtlich als sog "Grenzgänger" einzustufen sind. Während der Pandemie qualifizierte das BMF coronabedingte Homeoffice-Tage für die Grenzgängereigenschaft als "unschädlich" ein. Mit 1. 7. 2022 gelten sämtliche Homeoffice-Tage wieder als Schädlichkeitstage für deutsche, liechtensteinische und italienische Grenzgänger. Auswirkungen hat dies zB auch in der Lohnverrechnung, da sich das Besteuerungsrecht für in Österreich absolvierte Tage nach Österreich verlagert und ein anteiliger Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist.