FamZeitbG: § 2, § 3
OGH 28. 7. 2022, 10 ObS 60/22d
Die Tochter des Klägers wurde in dessen Beisein am 9. 6. 2020 in einem Geburtshaus geboren. Der Kläger kümmerte sich nach der Entbindung alleine um die Mutter und das Kind. An den gemeinsamen Hauptwohnsitz begab sich die Familie erst am 10. 6. 2020. Die beklagte ÖGK lehnte die Gewährung eines Familienzeitbonus für den beantragten Zeitraum von 9. 6. bis 6. 7.