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Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6814/4/2022 Heft 6814 v. 8.9.2022

Mit 30. 8. 2022 sind auch folgende Personengruppen vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen (BGBl II 2022/325):

Ausländer, die über ein Aufenthaltsrecht nach NAG verfügen und in Österreich eine Ausbildung in einem Pflegeassistenzberuf oder im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgreich absolviert haben und nach dem GuKG zur Berufsausübung berechtigt sind (§ 1 Z 6 AuslBVO);

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