Das Arbeitsruhegesetz regelt Wochenendruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe sowie die Ausnahmen davon. Dazu gehören Märkte, Messen, Verkehrsbetriebe, Heil- und Pflegeanstalten und Kuranstalten, Apotheken sowie Betriebe des Bewachungsgewerbes.
Das Arbeitsruhegesetz regelt Wochenendruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe sowie die Ausnahmen davon. Dazu gehören Märkte, Messen, Verkehrsbetriebe, Heil- und Pflegeanstalten und Kuranstalten, Apotheken sowie Betriebe des Bewachungsgewerbes.