Um die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens attraktiver zu machen, wurde mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I, BGBl I 2022/10, ARD 6787/14/2022 - analog der Begünstigung für die Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital eines Unternehmens - eine steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung für Arbeitnehmer geschaffen. Die Begünstigung beträgt pro Arbeitnehmer jährlich maximal bis zu € 3.000,- und ist an das Vorliegen eines Gewinnes des Arbeitgebers geknüpft.