Um die Unternehmen während der Coronavirus-Pandemie zu entlasten, wurde eine umfassende Möglichkeit für Stundungen und Ratenzahlungen für SV-Beiträge geschaffen. In Phase 1 des zweistufigen Modells konnten die in den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände zunächst gestundet werden, danach war ein Antrag auf Ratenzahlung möglich. Am 30. 9. 2022 endet die erste Phase des "2-Phasen-Modells". Dienstgeber, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht ihren gesamten Beitragsrückstand abbauen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in einer zweiten Phase weitere Zahlungserleichterungen in Anspruch zu nehmen. Anträge sind ab September und bis längstens 30. 9. 2022 bei der ÖGK einzubringen. Weitere Informationen bietet die ÖGK in ihrem aktuellen Newsletter Nr 8/Juli 2022 (zur Phase 2 des COVID-19-Ratenzahlungsmodells für Abgabenrückstände siehe bereits ARD 6809/20/2022).