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BFG: Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6810/14/2022 Heft 6810 v. 11.8.2022

EStG 1988: § 34

BFG 20. 5. 2022, RV/4100354/2014

Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2012 Begräbniskosten iHv € 6.688,63 für den verstorbenen Ehegatten als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 geltend. Die Verlassenschaft des verstorbenen Ehegatten wurde der Beschwerdeführerin, die eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hat, zur Gänze eingeantwortet. Die Verlassenschaft besteht aus Nachlassaktiva iHv € 50.863,47 und Nachlasspassiva iHv € 82.197,96 (darin enthalten die Begräbniskosten). Es ergibt sich eine Überschuldung von € 31.334,49.

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