Ministerialentwurf 15. 7. 2022, 216/ME NR 27.
GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988 geändert werden soll (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II)
1. Abschaffung der kalten Progression
Mit diesem Gesetzesvorhaben soll der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate (Teuerungsrate) angepasst und so dem Effekt der "kalten Progression" begegnet werden. Dabei sollen in § 33 Abs 1 EStG die anzupassenden Beträge definiert und in § 33a EStG die Wirkweise der Inflationsanpassung umschrieben werden: