ArbVG: § 9 Abs 3 und 4
OGH 25. 5. 2022, 8 ObA 41/22w
Im vorliegenden Fall war strittig, ob auf einen Mischbetrieb der KV für ArbeiterInnen in der Bauindustrie und im Baugewerbe oder der KV für ArbeiterInnen in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten zur Anwendung kommt, da die Arbeitgeberin über mehrere Gewerbeberechtigungen verfügt.