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Unterlassen jeglicher Bewerbungsschritte durch Arbeitslosen

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6807/15/2022 Heft 6807 v. 21.7.2022

AlVG: § 10

VwGH 10. 5. 2022, Ra 2018/08/0187

Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines vom Arbeitsmarktservice an einen potenziellen Arbeitgeber vermittelten Arbeitslosen als Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG zu qualifizieren ist, kommt es - neben der Kausalität des Verhaltens für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses - insbesondere darauf an, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt; indessen reicht ein bloß fahrlässiges Handeln im Sinn einer Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt nicht hin.

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