AlVG: § 10
VwGH 10. 5. 2022, Ra 2020/08/0153
Im vorliegenden Fall hat das Arbeitsmarktservice dem Revisionswerber, der im Bezug von Arbeitslosengeld stand, ein Stellenangebot für eine - auf zwei Monate befristete - Tätigkeit im Verpackungsbereich ("händisches Befüllen von Kartonverpackungen") übermittelt. Die Bewerbung sollte mit "aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen" direkt beim AMS erfolgen bzw an das AMS gerichtet werden, weil das AMS im Auftrag des ausschreibenden Unternehmens die Personalvorauswahl übernommen habe. Im Anschreiben, mit dem das Stellenangebot dem Revisionswerber übermittelt wurde, führte das AMS weiters an: "Wir klären, ob Ihre Qualifikationen und Kompetenzen den Anforderungen entsprechen und eine Bewerbung aussichtsreich ist". In einem solchen Fall werde die Bewerbung an das Unternehmen weitergeleitet. In der Stellenbeschreibung wurde dazu ergänzend ausgeführt: "Ihre Bewerbung wird anhand des Anforderungsprofils vorselektiert und bei Eignung an das Unternehmen weitergeleitet."