FSVG: § 2 Abs 2 Z 1
VwGH 9. 5. 2022, Ra 2018/08/0022
Der Revisionswerber, ein Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, bezieht seit November 2014 von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen eine Alterspension. Daneben führt er weiterhin eine Wahlarztordination und ist vorwiegend als Sachverständiger freiberuflich selbstständig erwerbstätig. Mit seiner Klage wendet er sich gegen die Vorschreibung von Beiträgen in der Pensions- und Unfallversicherung nach dem FSVG. Er führte dazu aus, die gesetzliche Regelung, wonach er trotz Erreichen des Regelpensionsalters und Bezug einer Alterspension weiterhin Pensionsbeiträge zu zahlen habe, sei verfassungswidrig, zumal den Beiträgen keine zu erwartende adäquate Gegenleistung gegenüberstehe bzw ein Leistungsanfall nicht einmal theoretisch möglich sei.