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Anspruch auf Rechnungslegung bei Diensterfindung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6804/6/2022 Heft 6804 v. 30.6.2022

PatG: § 151

Ein Arbeitnehmer, der Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Überlassung einer von ihm gemachten Erfindung an den Arbeitgeber hat, hat gegenüber dem Arbeitgeber - insbesondere nach Auflösung des Dienstverhältnisses - Anspruch auf Rechnungslegung. Erst mit der Rechnungslegung wird dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eröffnet, seine Vergütungsansprüche dem Grunde und der Höhe nach zu konkretisieren.

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