COV-Newsletter 133 der WKÖ OÖ vom 31. 5. 2022
Die neue ab 1. 7. 2022 geltende Kurzarbeits-Richtlinie wurde vom AMS-Verwaltungsrat beschlossen (die zur Rechtswirksamkeit erforderliche Zustimmung der zuständigen Ministerien und die Gesetzesänderungen stehen noch aus, vgl 2592/A BlgNR 27. GP ). Die Wirtschaftskammer Oberösterreich hat in ihrem Newsletter die wichtigsten Eckpunkte der Kurzarbeit Phase 6 zusammengefasst.