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Verrechnung mit Beitragsrückständen - Rechtsweg für Anfechtungsklage zulässig

RechtsprechungRechtssplitterBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaARD 6802/18/2022 Heft 6802 v. 10.6.2022

ASVG: § 67a

IO: § 31, § 43

Der Rechtsweg ist auch für eine Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters gegen die BUAK zulässig, die sich gegen die Verrechnung eines Guthabens aus Haftungsbeträgen iZm der Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen (§ 67a ASVG) mit Beitragsrückständen der späteren Schuldnerin (beauftragtes Unternehmen) richtet.

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