vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verkauf des Kfz nach Antrag auf Invaliditätspension

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6801/12/2022 Heft 6801 v. 2.6.2022

ASVG: § 255 Abs 3

OGH 16. 11. 2021, 10 ObS 110/21f

Der 1970 geborene Kläger ist trotz seiner leidensbedingten Einschränkungen noch in der Lage, leichte Arbeiten mit Einschränkungen auszuüben. Ausgeschlossen sind ein Wohnsitzwechsel und ein Wochenpendeln. Der Kläger lebt in einer typischen Pendlergemeinde, aus der mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen auspendeln, wovon der überwiegende Teil ein eigenes Fahrzeug benützt. Mit einem öffentlichen Verkehrsmittel kann der Kläger im Radius einer Tagespendlerdistanz von einer Stunde in einer Richtung keinen Arbeitsmarkt von mindestens 30 oder auch von bloß 15 Arbeitsplätzen in den Verweisungstätigkeiten erreichen, anders wäre dies, wenn er ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen würde. Dieses hat der Kläger aber kurz nach seinem Antrag auf Gewährung einer Invaliditätspension verkauft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte