Da mit 1. 7. 2022 der Familienbonus Plus geändert wird und auch der Kindermehrbetrag angepasst wurde, wird mit BGBl II 2022/193 die Höhe des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den EWR oder der Schweiz aufhalten, neu festgesetzt. Die neuen Werte gelten beim FABO+ ab Juli 2022 und beim Kindermehrbetrag - in unterschiedlicher Höhe - bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 2021 und 2022.