Seit dem 1. 5. 2022 können Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für Drittstaatsangehörige bzw die Meldungen über Beginn und Ende von deren Beschäftigung nur noch über das e-ams-Konto erstattet werden. ( Quelle: WKO Salzburg, 21. 4. 2022)