EStG 1988: § 1 Abs 4, § 33 Abs 8
Für beschränkt Steuerpflichtige kann es nach einer Option zur unbeschränkten Steuerpflicht nur insoweit zu einer Einkommensteuergutschrift iSd § 33 Abs 8 EStG 1988 ("Negativsteuer") kommen, als das Einkommen auch unter Berücksichtigung der nicht steuerbaren ausländischen Einkünfte unter der Besteuerungsgrenze bleibt.