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Sbg Gem-VBG: Berechnungsgrundlage für die Abfertigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6798/15/2022 Heft 6798 v. 12.5.2022

Sbg Gem-VBG 2001: § 61, § 120 Abs 9

OGH 20. 10. 2021, 9 ObA 101/21z

Die Abfertigung beträgt nach § 120 Abs 9 Sbg Gem-VBG 2001 nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von 25 Jahren das Zwölffache des Monatsentgelts und der Kinderzulage, das dem Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührt.

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