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Vertragsbedienstete: Abfertigung bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6798/12/2022 Heft 6798 v. 12.5.2022

Stmk L-DBR: § 298

War eine Vertragsbedienstete, auf deren Dienstverhältnis die Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk L-DBR) anzuwenden sind, mehr als 25 Dienstjahre bei ihrem Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt, während des gesamten Dienstverhältnisses aber auch zwischendurch viele Jahre teilzeitbeschäftigt, richtet sich die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung Alt nach dem durchschnittlichen Ausmaß der Beschäftigung über das gesamte Dienstverhältnis (hier: durchschnittliches Beschäftigungsausmaß von 87,58 %). Das Argument, mit einer mehr als 25-jährigen Dienstzeit sei eine nicht mehr kürzbare Anwartschaft im Höchstausmaß erworben worden, trifft nur auf den Multiplikator (= Anzahl der Monatsentgelte) zu.

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