Homeoffice bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die dafür maßgeblichen Rahmenbedingungen werden nur zum Teil durch Gesetz geregelt und können daher im Wesentlichen ebenfalls durch Vereinbarung gestaltet werden. Als weitere für die Praxis wesentliche Rechtsquelle kommt aber auch eine Regelung durch Betriebsvereinbarung in Betracht. Das ArbVG sieht dafür einen eigenen Kompetenztatbestand vor.