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BUAG-Zuschläge für Kündigungsentschädigung

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6798/4/2022 Heft 6798 v. 12.5.2022

Arbeitnehmer haben gemäß § 1162b ABGB Anspruch auf das Entgelt des fiktiven Kündigungszeitraums, wenn sie begründet vorzeitig austreten oder unverschuldet entlassen werden. Für den Zeitraum einer solchen Kündigungsentschädigung sind von den Arbeitgebern BUAG-Zuschläge zu entrichten, womit dieser Zeitraum anwartschaftsbegründend ist. ( Quelle: www.buak.at )

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