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Hitz, Blackout oder andere Krisenszenarien: Welche Überlegungen sollten Personalabteilungen anstellen?, ASoK 2022, 86

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6794/18/2022 Heft 6794 v. 14.4.2022

Ein Blackout liegt dann vor, wenn es sich um einen länger andauernden und überregionalen Stromausfall handelt, der mehrere Bundesländer oder Staaten betrifft. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Themen im Unternehmen im Fall eines Blackouts (übertragbar auch auf andere Krisenszenarien) bedacht werden müssen. Neben Fragen der Gebäudeevakuierung und IT-Themen müssen sich Personalabteilungen mit organisatorischen und arbeitsrechtlichen Fragen befassen. Hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Frage, was von den Arbeitnehmern erwartet wird, haben Arbeitgeber bereits im Vorfeld festzulegen, wie viele Arbeitnehmer vor Ort notwendig sind, um den Betrieb herunterzufahren, aufrechtzuerhalten oder für ein Wiederhochfahren vorzubereiten. Notfallpläne müssen in Papierform vorliegen und Arbeitnehmer vorab ausreichend sensibilisiert werden. Da übliche Kommunikationswege unterbrochen sein werden, ist vorab zu kommunizieren, zu welchem Zeitpunkt sich Arbeitnehmer wieder um ein Kommen in den Betrieb bemühen sollen und auf welchem Weg Informationen bereitgestellt werden. Hitz weist darauf hin, dass für Krisenszenarien jedenfalls Offline-Unterlagen zur Notfallkommunikation in Papierform oder lokal gespeichert auf Laptops mit zusätzlichen Powerbanks vorbereitet sein müssen.

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