Die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug orientiert sich an den Richtwertmietzinsen, die idR alle zwei Jahre an die Änderung des VPI angepasst werden. Mit BGBl I 2021/59 wurde voriges Jahr die an sich mit 1. 4. 2021 vorzunehmende Valorisierung der mietrechtlichen Richtwerte und Kategoriebeträge um ein Jahr verschoben. Nunmehr wurden mit BGBl II 2022/137 die Richtwerte nach dem Richtwertgesetz zum 1. 4. 2022 erhöht, dies führt zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Lohnverrechnung ab 1. 1. 2023 (vgl § 2 Sachbezugswerteverordnung).