BGBl I 2022/21, ausgegeben am 17. 3. 2022
Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird
Anträge auf Ersatz des Verdienstentgangs
Im Zusammenhang mit Anträgen von Dienstgebern auf Ersatz des abgesonderten Arbeitnehmern fortgezahlten Entgelts kommt es durch die vorliegende Novelle des EpiG zu folgenden Änderungen: