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Rückforderung von COVID-Förderungen: COVID-19-Compliance-Gesetz

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6792/16/2022 Heft 6792 v. 31.3.2022

BGBl I 2022/27, ausgegeben am 18. 3. 2022

Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (COVID-19-Compliance-Gesetz)

1. Überblick

Regelungen (Verordnungen, Richtlinien etc) zur Vergabe von Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie sehen ua vor, dass Leistungsempfänger bestimmte Förderungen im betrieblichen Bereich zurückzahlen müssen, wenn die im COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl I 2020/12, sowie in den darauf erlassenen Verordnungen (insbesondere COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung) vorgesehen Betretungsverbote (§ 8 Abs 3 COVID-19-MG) und Einlasskontrollen (§ 8 Abs 4 COVID-19-MG) nicht eingehalten wurden. Mit dem COVID-19-Compliance-Gesetz wurde nun die Rechtsgrundlage für die Nutzung von Überprüfungsinstrumenten durch die Bezirksverwaltungsbehörden geschaffen, um die Einhaltung von Förderungsbestimmungen im Zusammenhang mit Übertretungen nach dem COVID-19-MG überprüfen zu können.

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