EStG 1988: § 25 Abs 1 Z 1 lit b
FLAG: § 41
Bei nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern liegen lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1988 dann vor, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, aufgrund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehlt.