Das Epidemiegesetz räumt einem abgesonderten Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung des durch Unterbleiben der Arbeitsleistung eingetretenen Verdienstausfalles ein. Dieser Anspruch ist zunächst vom Arbeitgeber zu erfüllen und geht in Folge auf den Arbeitgeber über. Mittlerweile existiert dazu einiges an Rechtsprechung, einige Fragen (teilweise sogar von grundsätzlicher Natur) sind aber nach wie vor ungeklärt.