ASVG: § 333, § 335 Abs 3
OGH 14. 12. 2021, 2 Ob 185/21a
Der Kläger nahm an einer von einem Sozialversicherungsträger genehmigten "Gesundheitswoche" in einem Kurzentrum teil. Während einer dem "Fitnessboxen (Stress-Abbautraining)" gewidmeten Therapiestunde wurde er vom Therapieleiter verletzt, als dieser an ihm eine nicht vom Therapieplan umfasste Selbstverteidigungstechnik demonstrierte. In der Folge klagte er sowohl den Therapieleiter als auch den Träger der Rehabilitationseinrichtung auf Schmerzengeld und Feststellung der Haftung für zukünftige Unfallfolgen.