Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Portugal und Österreich iSd Art 4 des Abkommens zwischen Österreich und Portugal. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von portugiesischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht. (Erlass des BMF vom 15. 3. 2022, 2022-0.171.130, BMF-AV Nr 31/2022)