ASGG: § 54 Abs 1
OGH 29. 11. 2021, 8 ObA 80/21d
Der klagende Betriebsrat begründet das Interesse an der Feststellung eines Abfertigungsanspruchs gemäß § 54 Abs 1 ASGG damit, dass jedenfalls vier konkret genannte aktive sowie sieben bereits ausgeschiedene Mitarbeiter von dem der Klage zugrunde liegenden Sachverhalt betroffen seien. Der OGH verneinte - der