Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 (Teil 1), BGBl I 2022/10, kommt es zu einer Erhöhung des Gewinnfreibetrags - genauer des Grundfreibetrags - von 13 % auf 15 %. Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Erweiterung des Grundfreibetrags nicht auch eine Anpassung der Besteuerung der sonstigen Bezüge (insbesondere des 13./14. Gehalts) nahelegt. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass zwischen dem Grundfreibetrag und der Sechstelbegünstigung ein enger (historischer) Zusammenhang besteht und der Gesetzgeber den Grundfreibetrag bisher als Äquivalent zur Sechstelbestimmung betrachtet hat. Wenn daher der Grundfreibetrag im Rahmen des ÖkoStRefG 2022 angehoben wird, müsste - systematisch betrachtet - auch eine Adaptierung der Sechstelbegünstigung erfolgen.