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Corona-Kurzarbeit: Auch bei unterfertigter Sozialpartner-Einzelvereinbarung kein Kündigungsschutz

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6789/6/2022 Heft 6789 v. 10.3.2022

AMSG: § 37b

Aus dem Umstand, dass ein Arbeitnehmer die Sozialpartner-Einzelvereinbarung zur Corona-Kurzarbeit mitunterfertigt hat und diese bei Fehlen eines Ausnahmefalls anordnet, dass Arbeitgeberkündigungen frühestens nach Ablauf der Behaltefrist ausgesprochen werden dürfen, ergibt sich nicht die Unwirksamkeit einer dennoch ausgesprochenen Kündigung.

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