Mit der LSD-BG-Novelle BGBl I 2021/174 kam es zu einer Harmonisierung des Entsendebegriffs mit dem normativen Verständnis des Art 1 der EU-Entsende-RL; der Geltungsbereich der Entsendungen aus dem Ausland nach Österreich wurde auf die unionsrechtlich gebotenen Konstellationen eingeschränkt. Der Beitrag zeigt die Folgen dieser legistisch eher versteckten grundlegenden Abkehr vom unionsrechtlich äußerst problematischen Weg auf und geht auf praktische rechtliche Auswirkungen dieser Harmonisierung anhand wichtiger Teilthemen ein. Insgesamt führte dieses Harmonisierungspaket zur deutlich besseren unionsrechtlichen Absicherung des LSD-BG-Systems vor weiteren erfolgreichen Anfechtungen beim EuGH. Ein weiter bestehendes Harmonisierungsdefizit ortet Schrank allerdings bei der fehlenden Umsetzung der zeitlichen Anspruchsdifferenzierung der Änderungs-RL 2018 zwischen eher kurzen Entsendungen und 12-18 Monate überschreitenden Entsendungen auch in den §§ 4-6 LSD-BG; eine Korrektur im Wege unionsrechtskonformer Interpretation sei hier notwendig und scheine auch möglich.