Der Beitrag setzt sich mit den datenschutzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Auswirkungen der COVID-19-Impfpflicht auseinander. Dabei behandelt der Autor auch die Frage, inwieweit die Verweigerung einer entsprechenden Impfung eine Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen nach sich ziehen kann. Während eine Haftung bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses mangels Verschuldens zu verneinen ist, bejaht Zankel eine Haftung für den Fall, dass ein Arbeitnehmer einen entsprechenden PCR- oder Antigentest bzw ein Impfzertifikat fälscht. In diesem Fall könne der Arbeitnehmer nämlich nicht im Sinne der Judikatur des OGH von der Richtigkeit der ärztlichen Bestätigung ausgehen. Vielmehr sei anzunehmen, dass der Arbeitnehmer die Weitergabe einer Infektion mit SARS-CoV-2 ernstlich für möglich halten muss, sich jedoch mit dem Risiko abfindet, wodurch bedingter Vorsatz vorliegt.