EStG 1988: § 23, § 28
Wird eine einzige Wohnung (mit zwei bis vier Betten) tageweise an Touristen und sonstige kurzfristige Mieter ohne Frühstück und ohne tägliche Zimmerreinigung vermietet und über Onlineplattformen angeboten, so liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor.