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Freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung nur auf Antrag

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6787/7/2022 Heft 6787 v. 24.2.2022

ASVG: § 17

VwGH 20. 12. 2021, Ro 2018/08/0010

Im Bereich der freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 17 ASVG herrscht das Antragsprinzip; die Einbeziehung des Versicherten in die Versicherung erfolgt - selbst wenn deren Inhalt in der Folge durch das Gesetz bestimmt wird - lediglich aufgrund eines Antrags (vgl VwGH 21. 4. 2004, 2001/08/0077, ARD 5568/13/2005).

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