Angesichts der steigenden Inflation wurde im Sozialausschuss des Nationalrates ein Teuerungsausgleich in Höhe von € 150,- ua für Langzeitbezieher von Kranken- oder Rehabilitationsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld, Bezieher einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach dem GSVG sowie für Ausgleichszulagenbezieher beschlossen. Die Gesetzesänderungen sollen am 24. 2. 2022 im Nationalrat beschlossen werden; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. (Ausschussbericht 3. 2. 2022, 1334 BlgNR 27. GP )