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Kündigung wegen Verlangens nach angemessener Abhilfe gegen sexuelle Belästigung - Diskriminierung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6786/8/2022 Heft 6786 v. 17.2.2022

GlBG: § 12 Abs 7, Abs 12

OGH 25. 11. 2021, 9 ObA 110/21y

Ist das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber wegen des Geschlechtes des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin oder wegen der nicht offenbar unberechtigten Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Gleichbehandlungsgesetz gekündigt oder vorzeitig beendigt worden oder ist das Probearbeitsverhältnis wegen eines solchen Grundes aufgelöst worden, so kann die Kündigung, Entlassung oder Auflösung des Probearbeitsverhältnisses bei Gericht angefochten werden (§ 12 Abs 7 GlBG). Insoweit sich im Streitfall die betroffene Person auf einen Diskriminierungstatbestand iSd §§ 3, 4, 6 oder 7 GlBG beruft, hat er/sie diesen glaubhaft zu machen (§ 12 Abs 12 GlBG).

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